Informationen zum Antrag

Anmeldung

Die Anmeldung zur Führerscheinausbildung erfolgt üblicher Weise zu den Öffnungszeiten Montags und Mittwochs in der Zeit von 16:00-17:30 Uhr in der Fahrschule Hahm in 39307 Genthin, Magdeburger Straße 14.
Abweichende Termine für die Anmeldung kannst Du nur nach persönlicher Rücksprache wahrnehmen.
Es wird mit dir ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Hier ist die Fahrschule dein Vertragspartner. Hast Du noch nicht das 18.Lebensjahr vollendet, müssen immer deine Erziehungsberechtigten diesen Antrag mit unterzeichnen.
Von der Fahrschule bekommst Du Unterlagen für die Verwaltungsbehörde, hier Führerscheinantrag genannt.
Zum Anmeldetermin ist immer der Personalausweis ( PA ) mit vorzulegen.

Führerscheinantrag

Diesen Führerscheinantrag musst Du bei der zuständigen Verwaltungsbehörde abgeben ! Bitte daran denken, dass die Bearbeitung deines Antrages einige Wochen dauert. Voraussetzung für die Bearbeitung ist die im Voraus entrichtete Gebührenzahlung für deinen Führerschein.

Folgende Unterlagen musst Du bei der Behörde dem Führerscheinantrag hinzufügen:

  • Sehtest -Bescheinigung
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
  • Aktuelles Passbild (Biometrisches)
  • Vorlage deines gültigen PA oder Reisepasses

Unabhängig von der Bearbeitung des Führerscheinantrages kannst Du schon Deine Ausbildung starten. Mit der praktischen Ausbildung kannst Du etwa nach der Hälfte des theoretischen Unterrichtes beginnen.

Führerschein mit 17, begleitendes Fahren (B und BE)

Um diesen Führerschein zu erwerben musst du hier zusätzlich ein oder mehrer Personen angeben die mit im Fahrzeug sitzen.
Die theoretische und praktische Ausbildung hat sonst den gleichen Umfang wie mit 18 Jahren.
Diese Person muss mind. 30 Jahre alt sein und seit mind. 5 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen.
Die begleitende Person darf nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.

Theoretischer Unterricht/Prüfung

Jeweils Dienstags und Donnerstags von 18:00 – 20:00 Uhr erfolgt der Unterricht in Genthin, Magdeburger Str.14 in Genthin
Theoretische Prüfungen werden durch die DEKRA oder anderweitig festgelegte Prüfbehörden durchgeführt.
Hier in Genthin erfolgt die Abnahme der theor. Prüfung durch die DEKRA.

Praktische Ausbildung

Vor der praktischen Ausbildung erfolgt eine Einweisung am Fahrzeug.
Für die praktische Ausbildung sind entsprechend der Ausbildungsklassen Sonderfahrten gesetzlich vorgeschrieben.

Diese sind:

  • 5 Fahrstunden × 45min. Schulung auf Bundes- oder Landstraßen,
  • 4 Fahrstunden × 45min. Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen,
  • 3 Fahrstunden × 45min. Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit
    Eine Fahrstunde beträgt 45Minuten.
    Die Länge der Ausbildung hängt von jedem einzelnen Schüler ab und kann nicht verallgemeinert werden.

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung kannst Du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters der beantragten Fahrerlaubnisklasse und nach bestandener theoretischer Prüfung absolvieren! Die Fahrerlaubnisprüfungen dauern je nach Fahrerlaubnisklasse zwischen 55 und 70 Minuten! Der Führerschein (in Scheckkartenform) wird erst bei Erreichen des Mindestalters ausgehändigt bzw. bis dahin bei der Verwaltungsbehörde hinterlegt! Solltest Du Pech haben und die praktische Prüfung nicht bestehen , kannst du diese frühestens nach 14 Tagen wiederholen .

Unsere Preise

Hinter jedem Preis steckt auch immer eine Leistung!

Jeder Schüler ist für sich einzigartig und erhält auch eine eigene praktische Ausbildung. Dem einen fällt es leicht mit dem Fahrzeug umzugehen, der nächste hat ein bisschen Angst.

Hier einen Preis festzulegen ist somit nicht gerechtfertigt.

Eine ordnungsgemäße Ausbildung setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen:

  • Grundbetrag (für den theoretischen Unterricht und sich daraus ergebene Aufwendungen der Fahrschule )
  • Fahrstunden für Grundfahraufgaben und Übungsfahrten -Anzahl abhängig von jedem einzelnen Schüler
  • Sonderfahrten (Überland – Autobahn – Nachtfahrt), abhängig von der Führerscheinklasse
  • Vorstellungsentgelt zur theoretischen Prüfung
  • Vorstellungsentgelt zur praktischen Prüfung
  • Lernmittel

Hinzu kommen Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung des Führerscheinantrages und Prüfgebühren der DEKRA ( keine Kosten der Fahrschule ).

Ein Fahrzeug zu führen heißt Verantwortung zu übernehmen, für mich selber und für meine Mitfahrer. Selten bin ich alleine auf der Straße, unser Verkehrsaufkommen nimmt ständig zu, selbst in einer Kleinstadt.

Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr hat immer oberste Priorität.

Dieses Bewusstsein möchte ich während meiner theoretischen und praktischen Ausbildung allen Fahrschülern vermitteln!

In diesem Sinne – Allzeit gute Fahrt!